Möchtest du Teil unseres Vereins werden? Egal, ob du Interesse an einer aktiven oder passiven Mitgliedschaft hast, hier findest du alle Informationen zur Mitgliedschaft, Beitrittserklärung und zur Beitragsordnung beim TV Frittlingen. Wir freuen uns darauf, dich in unserer Vereinsfamilie willkommen zu heißen.
Die Beitrittserklärung als PDF-Datei steht hier für dich bereit.
Um Mitglied beim TV Frittlingen zu werden, lade einfach die Beitrittserklärung herunter, fülle sie aus, unterschreibe sie und sende sie an mitgliederverwaltung@tv-frittlingen.de
Bei Fragen stehen wir dir gerne unter der genannten E-Mail Adresse zur Verfügung. Wir freuen uns auf deine Mitgliedschaft!
Beitrittserklärung
(Mehrheitlich verabschiedet in der Mitgliederversammlung am 21.06.2023)
1. Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung.
2. Der Mitgliedsbeitrag, die Aufnahmegebühren und die Umlagen werden von der Mitgliederversammlung beschlossen. Die festgesetzten Beiträge treten rückwirkend zum 1. Januar 2023 in Kraft
3. Der jährliche Mitgliederbeitrag an den Verein beträgt:
Familienbeitrag 40,00 Euro
Erwachsene über 20 Jahre 30,00 Euro
Kinder / Jugendliche bis 20 Jahre 15,00 Euro
4. Abteilungsbeitrag
Für Teilnehmer an den Übungsstunden oder Angeboten der Abteilungen wird zusätzlich ein jährlicher Abteilungsbeitrag erhoben.
Abteilungsbeitrag Handballabteilung 25,00 Euro
Abteilungsbeitrag Breitensport 25,00 Euro
5. Es wird pro Person nur ein Abteilungsbeitrag erhoben.
6. In dem Mitgliedsbeitrag ist die Sportversicherung des Württembergischen Landessportbundes (WLSB) enthalten.
7. Die Entrichtung des Mitgliedsbeitrages erfolgt durch Lastschrift im SEPA-Basisverfahren zum 01. September des Beitragsjahres unter Nennung der jeweiligen Mandantennummer (Mitgliedsnummer) und unserer Gläubiger-ID-Nr. DE66ZZZ00000370291. Fällt dieser nicht auf einen Bankarbeitstag, erfolgt der Einzug am unmittelbar darauf folgenden Bankarbeitstag.
8. Bei Mahnungen werden Mahngebühren erhoben.
9. Der Vereinsaustritt ist nur zum Ende eines Kalenderjahres möglich und muss bei einen Mitglied des Vorstands erklärt werden.
10. Für zusätzliche Sportangebote (Sportkurse, Rehabilitationsprogramme) gelten gesonderte Gebühren.
11. Die Mitgliederverwaltung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatengesetz gespeichert.