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Ehrenordnung des Turnverein Frittlingen




Turnverein 1874 Frittlingen e.V.
Ehrenordnung

Stand 2017


I. Verleihung der silbernen Vereins-Ehrennadel


Die Silberne Vereins-Ehrennadel sollen erhalten:
a) Vereinsmitglieder, die 6 Jahre in der Vorstandschaft oder als Abteilungsleiter tätig
sind.
b) Übungsleiter, die 10 Jahre im Amt sind.
c) Ausschussmitglieder, die mindestens 12 Jahre im Amt sind.
d) Vereinsmitglieder, die 15 Jahre sportlich aktiv (Wettbewerbe) sind.
f) Personen, die sich um den Verein besonders verdient gemacht haben.
Hierüber entscheidet der Ausschuss mit einfacher Mehrheit.
Gleichlaufende Zeiten werden nur einfach gerechnet.


II. Verleihung der goldenen Vereins-Ehrennadel

Die Goldene Vereins-Ehrennadel sollen erhalten:
a) Vereinsmitglieder, die 12 Jahre in der Vorstandschaft oder als Abteilungsleiter tätig
sind.
b) Übungsleiter, die 20 Jahre ihr Amt ausüben.
c) Vereinsmitglieder, die 24 Jahre dem Vereinsausschuss angehören.
d) Mitglieder oder Personen, die sich um den Verein besonders große Verdienste
erworben haben. Hierüber entscheidet der Vereinsausschuss mit 2/3 Mehrheit aller
Ausschussmitglieder.
Gleichlaufende Zeiten werden nur einfach gerechnet.

III. Ehrenmitgliedschaft

Zum Ehrenmitglied soll ernannt werden:
a) Vereinsmitglieder, die das 65. Lebensjahr vollendet haben und mindestens mit der
silbernen Vereinsehrennadel geehrt wurden.
b) Vereinsmitglieder, die das 65.Lebensjahr vollendet haben und sich um den Verein
besonders verdient gemacht haben. Dies hat der Vereinsausschuss mit Mehrheit zu
beschließen.

IV. Beitragsfreie Mitglieder

Vom Vereinsbeitrag freigestellt werden:
a) Ehrenmitglieder gem. III.
b) Alle Vereinsmitglieder, die das 70. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens
10 Jahren dem Verein angehören


V. Geschenke bei Hochzeiten, Geburtstagen und sonstigen Anlässen

a) Ausschussmitglieder und Übungsleiter erhalten zur Hochzeit ein Geschenk, über
dessen Höhe der Ausschuss zu entscheiden hat. Hier sind insbesondere die
bisherigen Tätigkeiten im Verein zu berücksichtigen.
b) aktive Vereinsmitglieder können zur Hochzeit ein Geschenk ihrer Abteilung erhalten.
c) Ehrenmitglieder erhalten jeweils zum 70., 80., 90. usw. Geburtstag ein Geschenk
des Vereines, das die Vereinsleitung zu überbringen hat. Der Wert ist ebenfalls vom
Vereinsausschuss festzulegen.
d) Mitglieder, die ehrenamtlich tätig sind und Mitglieder, die mit der goldenen
Vereinsehrennadel ausgezeichnet wurden, erhalten zum 50. und 60. Geburtstag
ebenfalls ein Geschenk des Vereins.
e) sonstige Geschenke und Würdigungen (z. B.:. Wegzug, Goldene Hochzeit usw.)
werden vom Vorstand beschlossen.


VI. Ehrerbietung bei Beerdigungen

a) Bei Verstorbenen,

  • die bis zum Tode im Ausschuss waren,
  • die bis zum Tode Übungsleiter waren,
  • die mit der goldenen Vereinsehrennadel ausgezeichnet waren, wird ein Kranz niedergelegt. Außerdem soll die Vereinsfahne und auf Wunsch der Sarg getragen werden.

b) Bei Verstorbenen,

  • die bis zum Tode sportlich aktiv (Wettbewerbe) waren,
  • die Ehrenmitglied gem. III. waren,
  • die mit der silbernen Vereinsehrennadel ausgezeichnet waren,
  • soll eine Kranzspende gemacht werden.
  • Bemerkung: Vor 2017 verliehene Silberne Vereinsehrennadeln und
  • Ehrenmitgliedschaften werden für die festgelegte Ehrerbietung am Grab nur dann
  • berücksichtigt, wenn diese aufgrund langjähriger Aktivität oder Tätigkeit verliehen
  • wurde (vgl. I. und III.)

c) Bei verstorbenen Mitgliedern, die die Voraussetzungen für a) und b) nicht erfüllen, soll eine Kondolenzkarte und ein Geldgeschenk gemacht werden
d) Im Zweifelsfall entscheiden der 1. und 2. Vorsitzende über die Ehrerbietung


VII. Anrechnung von Mitgliedszeiten und Tätigkeiten

a) die anrechenbare Mitgliedszeit beginnt frühestens mit dem 16. Lebensjahr.
b) in Zweifelsfällen entscheidet der Vereinsausschuss.

Die Ehrenordnung wurde einstimmig beschlossen durch den Vereinsausschuss am 27.10.2016 und tritt zum 01.01.2017 in Kraft. 

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