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Ordnung zur Stärkung der Ehrenamtes Turnverein 1874 Frittlingen e.V. Zur Stärkung des Ehrenamts im Turnverein Frittlingen und zur Honorierung der ehrenamtlichen Arbeit können alle ehrenamtlich Tätigen im Turnverein das Sportangebot des Turnvereins kostenlos nutzen. 1. Personenkreis Ehrenamtlich Tätige sind a) Ausschussmitglieder
Unter 1. aufgeführte Personen a) sind vom Abteilungsbeitrag gem. der Beitragsordnung (Aktivenbeitrag) befreit
a) Die Befreiung für den Abteilungsbeitrag gilt ab dem Kalenderjahr, in dem die ehrenamtliche Tätigkeit aufgenommen wird und endet mit dem Kalenderjahr, in dem die ehrenamtliche Tätigkeit beendet wird (beginnt die Tätigkeit erst nach erfolgtem Beitragseinzug, erfolgt keine Erstattung). b) Maßgeblich für die kostenlose Nutzung des Kursangebotes ist die ehrenamtliche Tätigkeit bei Kursbeginn. 4. Aus- und Fortbildungen Kosten für Aus- und Fortbildungen für unter 1. aufgeführte Personen übernimmt der Turnverein. Im Zweifelsfalle entscheidet der Abteilungsleiter.
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