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Ordnung zur Stärkung der Ehrenamtes




Turnverein 1874 Frittlingen e.V.
Ordnung zur Stärkung des Ehrenamts

Stand 2018

Zur Stärkung des Ehrenamts im Turnverein Frittlingen und zur Honorierung der ehrenamtlichen Arbeit können alle ehrenamtlich Tätigen im Turnverein das Sportangebot des Turnvereins kostenlos nutzen.

1. Personenkreis

Ehrenamtlich Tätige sind

a) Ausschussmitglieder
b) Jugendausschussmitglieder
c) Ausschussmitglieder der Handball-Abteilung (HSG Frittlingen/Neufra)
d) Weitere gewählte Funktionsträger (z.B. Kassenprüfer)
e) Übungsleiter
f) Funktionsträger außerhalb von Wahlämtern (z.B. Häuslewart)


2. Befreiungen

Unter 1. aufgeführte Personen

a) sind vom Abteilungsbeitrag gem. der Beitragsordnung (Aktivenbeitrag) befreit
b) können das Kursangebot des Turnverein kostenlos nutzen


3. Zeitliche Befristung der Befreiungen

a) Die Befreiung für den Abteilungsbeitrag gilt ab dem Kalenderjahr, in dem die ehrenamtliche Tätigkeit aufgenommen wird und endet mit dem Kalenderjahr, in dem die ehrenamtliche Tätigkeit beendet wird (beginnt die Tätigkeit erst nach erfolgtem Beitragseinzug, erfolgt keine Erstattung).

b) Maßgeblich für die kostenlose Nutzung des Kursangebotes ist die ehrenamtliche Tätigkeit bei Kursbeginn.

4. Aus- und Fortbildungen

Kosten für Aus- und Fortbildungen für unter 1. aufgeführte Personen übernimmt der Turnverein. Im Zweifelsfalle entscheidet der Abteilungsleiter.


Die Ordnung zur Stärkung des Ehrenamts wurde einstimmig beschlossen durch den Vereinsausschuss am 12.04.2018 und tritt rückwirkend zum 01.01.2018 in Kraft






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