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Beitragsordnung des Turnverein Frittlingen
(Mehrheitlich verabschiedet in der Mitgliederversammlung am 03.05.2013)
1. Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung.
2. Der Mitgliedsbeitrag, die Aufnahmegebühren und die Umlagen werden von der Mitgliederversammlung beschlossen. Die festgesetzten Beiträge treten rückwirkend zum 1. Januar 2013 in Kraft
3. Der jährliche Mitgliederbeitrag an den Verein beträgt:
Familienbeitrag 30,00 Euro Erwachsene über 20 Jahre 22,00 Euro Kinder / Jugendliche bis 20 Jahre 10,00 Euro
4. Abteilungsbeitrag Für Teilnehmer an den Übungsstunden oder Angeboten der Abteilungen wird zusätzlich ein jährlicher Abteilungsbeitrag erhoben.
Abteilungsbeitrag Handballabteilung 20,00 Euro Abteilungsbeitrag Breitensport 20,00 Euro
5. Es wird pro Person nur ein Abteilungsbeitrag erhoben. 6. In dem Mitgliedsbeitrag ist die Sportversicherung des Württembergischen Landessportbundes (WLSB) enthalten. 7. Die Entrichtung des Mitgliedsbeitrages erfolgt durch Lastschrift im SEPA-Basisverfahren zum 01. September des Beitragsjahres unter Nennung der jeweiligen Mandantennummer (Mitgliedsnummer) und unserer Gläubiger-ID-Nr. DE66ZZZ00000370291. Fällt dieser nicht auf einen Bankarbeitstag, erfolgt der Einzug am unmittelbar darauf folgenden Bankarbeitstag.
8. Bei Mahnungen werden Mahngebühren erhoben. 9. Der Vereinsaustritt ist nur zum Ende eines Kalenderjahres möglich und muss bei einen Mitglied des Vorstands erklärt werden. 10. Für zusätzliche Sportangebote (Sportkurse, Rehabilitationsprogramme) gelten gesonderte Gebühren. 11. Die Mitgliederverwaltung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatengesetz gespeichert.
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